Biologische Wirksamkeitsprüfungen
Für die Entwicklung von Holzschutzmitteln ist die Bestimmung ihrer Wirksamkeit gegen holzzerstörende und holzverfärbende Mikroorganismen sowie gegen Insekten ein entscheidendes Kriterium.
Wolman untersucht deshalb die Wirksamkeit ihrer Holzschutzmittel nach genormten Labor – und Freilandprüfvorschriften. Seit August 2007 ist das Biologische Prüflabor von Wolman nach DIN ISO 17025 zertifiziert und zeichnet sich damit für die Qualität der durchgeführten Prüfungen aus.
Warum müssen biologische Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt werden?
Holzschutzmittel, die zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz oder Holzwerkstoffen für tragende oder aussteifende Zwecke verwendet werden, benötigen in vielen europäischen Ländern eine bauaufsichtliche Zulassung. Diese Zulassung erfolgt in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik.
Ein Kriterium für die Erteilung der Zulassung ist der Nachweis der holzschützenden Wirkung des Holzschutzmittels. Zum Nachweis der Wirksamkeit müssen, je nach Anwendungsbereich des Holzschutzmittels, genormte biologische Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt werden.
Welche Prüfungen müssen durchgeführt werden?
In Deutschland wird Holz entsprechend seines Anwendungsbereiches in Gebrauchsklassen eingeteilt (DIN 68800 Teil 3). Zum Beispiel wird Holz, das im Freien im Erdkontakt verbaut wird, der Gebrauchsklasse 4 zugeordnet. Unter diesen Bedingungen ist das Holz unmittelbar der Witterung ausgesetzt und die Holzfeuchte erreicht Werte, die einen Befall durch holzzerstörende Pilze ermöglichen.
Holzschutzmittel, die in diesem Bereich eingesetzt werden, müssen gegen Insekten und Pilze vorbeugend wirksam und zusätzlich witterungsbeständig sein. In DIN 599-1:1996 „Anforderungen an Holzschutzmittel, wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt werden“ sind die durchzuführenden Prüfungen festgelegt.
Für Gebrauchsklasse 4 muss die Wirksamkeit eines Holzschutzmittels gegen Braunfäule-, Weißfäule- und Moderfäulepilze durch Laborprüfungen gemäß der Normen EN 113 und ENV 807 an Prüfkörpern, die einer Alterungsbeanspruchung unterzogen wurden, durchgeführt werden.
Zusätzlich müssen Freilandprüfungen an imprägnierten Holzpfählen (Norm EN 252) und gegebenenfalls Laborprüfungen mit verschiedenen Käferarten und Termiten durchgeführt werden.
Wie wird eine biologische Wirksamkeitsprüfung durchgeführt?
Das Prinzip der biologischen Prüfung wird hier kurz am Beispiel der Prüfnorm EN 113 „Prüfverfahren zur Bestimmung der vorbeugenden Wirksamkeit gegen holzzerstörende Basidiomyceten“ erklärt: Prüfkörper aus Holz werden mit dem Holzschutzmittel imprägniert und danach dem Angriff von Prüfpilzen in einer Kolleschale, einem speziellen Kulturgefäß, ausgesetzt. Je nach Wirksamkeit des Holzschutzmittels greifen die Prüfpilze die Holzklötzchen stärker oder schwächer an und zersetzen das Holz. Nach einer Prüfzeit von 4 Monaten werden die Masseverluste der Holzklötzchen ermittelt. Dieser Masseverlust ist ein Maß für die Wirksamkeit des Holzschutzmittels. Je geringer der Masseverlust ist, desto wirksamer ist das Mittel.
Als Prüfpilze werden Pilze eingesetzt die auch als Holzschädlinge eine praktische Bedeutung haben. Prüfpilze der Norm EN 113 sind unter anderem der Braune Kellerschwamm, Schmetterlingsporling, Balkenblättling, Rosafarbene Saftporling, Schuppiger Sägeblättling und der Echte Hausschwamm.
Dr. Franziska Friese
Laboratory Manager Biological Testing
„Wir sind forschungs- und technikorientiert, vorrausschauend, umwelt- und verbraucherfreundlich.“
Download: Prüfaufgaben und Leistungen des biologischen Prüflabors